E-Bikes mit limitierter Tretunterstützung
Hinterlasse einen KommentarE-Bikes mit limitierter Tretunterstützung gelten als Pedelecs. Diese Pedelecs haben die Eigenschaft das der E-Motor nur anspringt wenn man in die Pedale tritt. Die Pedelecs unterliegen weder Helm- noch Versicherungspflicht. Man benötigt auch keinen Führerschein um ein Pedelec zu fahren. Durch EU-Richtlinien wird die Leistung des Motors auf 250W reduziert. Der Motor muss auch ab 25 km/h aussetzen. nach der StVO sind die Pedelecs gewöhnliche Fahrräder. In der Schweiz müssen sie als Fahrrad versichert werden, doch wenn ein Pedelec eine Anfahrhilfe besitzt gilt es als Mofa, das es aus dem … Read More…